Wie Sie einen Erste-Hilfe-Kurs in 3 einfachen Schritten kostenlos besuchen

   

Wie sind die Voraussetzungen um einen Erste-Hilfe-Kurs kostenlos zu besuchen?

Sie sind bei einem Betrieb / Unternehmen / einer Firma angestellt (Teilzeit / Vollzeit / 450€-Job). Dies gilt auch für Azubis. Wir können Ihren Kurs-Besuch über die zuständige Unfallkasse (oder Berufsgenossenschaft) Ihres Unternehmens abrechnen. Dies klingt zunächst komplizierter als es ist.

Der Erste-Hilfe-Kurs, den Sie besuchen gilt für alle Führerscheinklassen, Studium, Berufsausbildung, Jugendbetreuer usw. und als betrieblicher Ersthelfer. Da Sie nach Besuch des Erste-Hilfe-Kurses im Betrieb als Ersthelfer eingesetzt werden können übernimmt die Berufsgenossenschaft (oder Unfallkasse) die Kursgebühren.
 


Schritt 1:
Prüfen Sie, ob in Ihrer Nähe ein Kursort liegt, und melden Sie sich zu einem Kurs an.
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Berlin
Erfurt
Halle an der Saale
Hamburg
Heidelberg
Heilbronn
Jena

Ludwigsburg
Magdeburg
München
Nürnberg
Ulm
Waiblingen
Würzburg

In welchen Städten finden öffentliche 2-tägige Erste-Hilfe-Kurse statt?


Schritt 2: Organisieren Sie die erforderlichen Unterlagen

Ihr Betrieb ist bei einer Berufsgenossenschaft: Laden Sie hier das Formular für die Anmeldung von betrieblichen Ersthelfern herunter. Füllen Sie dies bitte (wichtig: jedes Feld) überhalb der durchgezogenen Linie aus, und Ihre Mitarbeiter bringen das Formular im Original mit zum Kurs. Das war´s schon.

Ihr Betrieb ist bei einer Unfallkasse: Beantragen Sie (rechtzeitig vor Ihrem Kursbesuch) bei Ihrer Unfallkasse einen Gutschein (über einen Erste-Hilfe-Kurs). Es genügt, bei Ihrer Unfallkassen anzurufen, den Gutschein bekommen Sie kostenfrei zugesandt. Diesen Gutschein bringen Sie bitte im Original mit zum Kurs.
 


Schritt 3: Besuchen Sie den Kurs, und bringen die Unterlagen (aus Schritt 2) im Original mit (keine Kopie)
ACHTUNG: Sie können den Erste-Hilfe-Kurs ausschließlich dann kostenfrei besuchen, wenn Sie die erforderlichen Unterlagen (siehe Schritt 2) vollständig und im Original zum Kurs mitbringen. Die Abrechnung erfolgt am Kurstag. Bitte senden Sie uns die Unterlagen nicht vorab. Auch eine nachträgliche Abrechnung ist nicht möglich. Wenn Sie die Unterlagen nicht zum Kurs mitbringen, muss der Ausbilder die reguläre Kursgebühr verrechnen.