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Allgemein gilt: Ein Erste-Hilfe-Kurs ist grundsätzlich immer "gültig". Es gibt jedoch Voraussetzungen und Einsatz-Zwecke, für die das Ausstellungsdatum eines Erste-Hilfe-Kurses eine vorgeschriebene Frist nicht übersteigen darf.

Unabhängig von gesetzlichen Fristen ist es natürlich fraglich was Ihnen ein Erste-Hilfe-Kurs noch bringt, der 20 Jahre alt ist. Sinnvoll ist es, den Kurs alle 2-3 Jahre auf zu frischen.

Jetzt aber zu den Fristen: Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Kurs gültig?

Vorerst sollten Sie prüfen, ob die Stelle, bei der Sie den Erste-Hilfe-Kurs durchgeführt haben, oder wo Sie den Erste-Hilfe-Kurs besuchen möchten, für den entsprechenden Zweck überhaupt zugelassen ist. Für den Führerschein ist eine Zulassung nach FeV, für den Betrieblichen Erste-Hilfe-Kurs ist eine Zulassung durch die Berufsgenossenschaften nötig. Dies ist stets auf der Bescheinigung vermerkt. Hat der Träger keine solche Zulassung, dann ist der Kurs für Ihren Zweck auch nicht gültig, auch wenn Sie den Kurs erst vor kurzem besucht haben.

PRIMEROS ist beispielsweise durch alle Behörden und für alle Zwecke staatlich anerkannt. Wir gehen im weiteren davon aus, dass der Träger, bei dem Sie einen Kurs besuchen möchten, zugelassen ist.

Dann gelten folgende Fristen:

Für den Führerschein (egal welche Führerscheinklasse): unbegrenzt (siehe §19 FeV, hier sind keine Einschränkungen beschrieben).

Für betriebliche Ersthelfer: Zwei Jahre (BGV A1). Innerhalb von 2 Jahren muss eine 1-tägige Auffrischung besucht werden, ansonsten werden Sie von den Berufsgenossenschaften nicht mehr als betrieblicher Ersthelfer anerkannt.

Für die Rettungssanitäter-Ausbildung: Zwei Jahre (je nach bundeslandspezifischer RS-Verordnung).

Für Medizin-Studenten: Eigentlich unbegrenzt (aber: Fragen Sie bei Ihrem zuständigen Landesprüfungsamt nach. Es gibt regionale Sonderregelungen in manchen Bundesländern, bspw NRW oder Hamburg).