| In der Unfallverhütungsvorschrift
BGV A1 sind die "Grundsätze der Prävention"
geregelt.
Inhaltsverzeichnis
Erstes Kapitel
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften
Zweites Kapitel
Pflichten des Unternehmers
§ 2 Grundpflichten des Unternehmers
§ 3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation
Auskunftspflichten
§ 4 Unterweisung der Versicherten
§ 5 Vergabe von Aufträgen
§ 6 Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer
§ 7 Befähigung für Tätigkeiten
§ 8 Gefährliche Arbeiten
§ 9 Zutritts- und Aufenthaltsverbote
§ 10 Besichtigung des Unternehmens, Erlass
einer Anordnung, Auskunftspflicht
§ 11 Maßnahmen bei Mängeln
§ 12 Zurverfügungstellung von Vorschriften
und Regeln
§ 13 Pflichtenübertragung
§ 14 Ausnahmen
Drittes Kapitel
Pflichten der Versicherten
§ 15 Allgemeine Unterstützungspflichten
und Verhalten
§ 16 Besondere Unterstützungspflichten
§ 17 Benutzung von Einrichtungen, Arbeitsmitteln
und Arbeitsstoffen
§ 18 Zutritts- und Aufenthaltsverbote
Viertes Kapitel
Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
Erster Abschnitt
Sicherheitstechnische und betriebsärztliche
Betreuung, Sicherheitsbeauftragte
§ 19 Bestellung von Fachkräften für
Arbeitssicherheit und Betriebsärzten
§ 20 Sicherheitsbeauftragte
Zweiter Abschnitt
Maßnahmen bei besonderen Gefahren
§ 21 Allgemeine Pflichten des Unternehmers
§ 22 Notfallmaßnahmen
§ 23 Maßnahmen gegen Einflüsse
des Wettergeschehens
Dritter Abschnitt
Erste Hilfe
§ 24 Allgemeine Pflichten des Unternehmers
§ 25 Erforderliche Einrichtungen und Sachmittel
§ 26 Zahl und Ausbildung der Ersthelfer
§ 27 Zahl und Ausbildung der Betriebssanitäter
§ 28 Unterstützungspflichten der Versicherten
Vierter Abschnitt
Persönliche Schutzausrüstungen
§ 29 Bereitstellung
§ 30 Benutzung
§ 31 Besondere Unterweisungen
Fünftes Kapitel
Ordnungswidrigkeiten
§ 32 Ordnungswidrigkeiten
Sechstes Kapitel
Übergangs- und Ausführungsbestimmungen
§ 33 Übergangs- und Ausführungsbestimmungen
Siebtes Kapitel
Aufhebung von Unfallverhütungsvorschriften
§ 34 Aufhebung von Unfallverhütungsvorschriften
Achtes Kapitel
Inkrafttreten
§ 35 Inkrafttreten
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