Teilnahmebedingungen
für Maßnahmen/Seminare und andere Leistungen
der PRIMEROS Qualification GmbH (nachfolgend „PRIMEROS“
genannt). Bei dem vorliegenden Dokument handelt
es sich um "Allgemeine Geschäftsbedingungen"
im Sinne des gleich lautenden Gesetzes (AGBG). Sie
gelten für das ganze Unternehmen allgemein
und dürfen als solche nicht abgeändert
werden. Alleine im Wege einer einzelvertraglichen
zusätzlichen schriftlichen Abrede ist die Änderung
einzelner Bestimmungen zulässig.
1. Anmeldung
Die Anmeldung muss schriftlich auf dem dafür
vorgesehenen Anmeldeformular erfolgen. Die Anmeldungen
werden in der Reihenfolge ihres Eingangsdatums berücksichtigt.
Nach dem Eingang Ihrer schriftlichen Anmeldung erhalten
Sie in den folgenden Tagen eine Rechnung, die gleichfalls
eine Anmeldebestätigung darstellt. Jegliche
Anmeldung zu einer Aus- oder Fortbildung bei PRIMEROS,
ist ein rechtsverbindlicher Vertrag mit dem Teilnehmer
bzw. der entsendenden Stelle.
2. Inhalt des Seminars
(1) Der Inhalt und die Durchführung des Seminars
richten sich nach dem jeweiligen Seminarprogramm,
das insoweit Bestandteil dieses Vertrages ist.
(2) PRIMEROS ist berechtigt, einzelne Seminarinhalte
aus fachlichen Gründen ohne Zustimmung des
Auftraggebers abzuändern, soweit dadurch nicht
der Kern des vereinbarten Seminars berührt
wird.
3. Rücktritt / Kündigung
Der Rücktritt von einer Aus- oder Fortbildung
muss schriftlich erfolgen. Sofern in den Einzelausschreibungen
keine anderen Angaben erfolgen, gelten folgende
Rücktrittsbedingungen:
Die Stornierung der Teilnahme durch den Teilnehmer
bzw. seiner entsendenden Stelle bis 28 Tage vor
Seminarbeginn ist kostenfrei, danach und bis 14
Tage vor Veranstaltungsbeginn, stellen wir Ihnen
50% der ausgewiesenen Teilnahmegebühr in Rechnung.
Nach dieser Frist wird die gesamte Teilnahmegebühr
erhoben. Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Absage einen
Ersatzteilnehmer stellen können, der den Voraussetzungen
entspricht, oder PRIMEROS einen Ersatzteilnehmer
stellen kann, so entfallen die Stornierungsgebühren.
4. Absage einer Aus- oder Fortbildung durch PRIMEROS
PRIMEROS behält sich die Absage von Seminaren
aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat,
z.B. Nichterreichen der seminar-typabhängigen
Teilnehmerzahl, kurzfristiger Ausfall des Dozenten,
vor. Bei einer Absage wird versucht, den Auftraggeber
auf einen anderen Veranstaltungstermin umzubuchen,
sofern der Auftraggeber einverstanden ist. Andernfalls
erfolgt die volle Rückerstattung der eventuell
bereits gezahlten Seminargebühren. Weitergehende
Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche
gleich welcher Art sind ausgeschlossen, außer
in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen
der PRIMEROS.
5. Gebühren und Zahlungsbedingungen
Nach dem Eingang Ihrer schriftlichen Anmeldung erhalten
Sie in den folgenden Tagen eine Rechnung, die gleichfalls
eine Anmeldebestätigung darstellt.
(1) Die Seminargebühren werden nach Erhalt
der Rechnung ohne Abzug fällig. Die Rechnungsstellung
erfolgt spätestens zu Seminarbeginn. Erst nach
Eingang der Rechnungssumme auf dem Konto von PRIMEROS
wird die Anmeldung rechtskräftig.
(2) Verzug tritt 30 Tage nach Rechnungserhalt ein.
Ab diesem Zeitpunkt sind rückständige
Rechnungsbeträge mit 5 % über dem zu diesem
Zeitpunkt geltenden Basiszinssatz zu verzinsen.
Soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher im Sinne
des BGB ist, beträgt der Zinssatz 8 % über
dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren
Schadens ist nicht ausgeschlossen.
6. Sonstiges
(1) PRIMEROS haftet nicht für Schäden,
die durch Unfälle und/oder durch Verlust oder
Diebstahl von in die Schulungsräume eingebrachten
Sachen, insbesondere Garderobe oder Wertgegenstände,
entstehen. Bei von PRIMEROS zu vertretenden Schäden,
gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet diese nur
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies
gilt nicht für Schäden an Leben, Körper
oder Gesundheit.
(2) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages
zwischen dem Auftraggeber und PRIMEROS, insbesondere
Individualabsprachen, sind nur wirksam, wenn sie
schriftlich bestätigt werden. Mündliche
Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit
der Schriftform sind unwirksam.
(3) Alle ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich
geschützt. Sie werden exklusiv dem Teilnehmer
eines Seminars zur Verfügung gestellt. Alle
Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks
und der Vervielfältigung der Unterlagen oder
von Teilen daraus behält sich PRIMEROS. Kein
Teil von Unterlagen darf, auch auszugsweise, ohne
die schriftliche Genehmigung von PRIMEROS in irgendeiner
Form, auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung,
reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer
Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet
oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
(4) Die von PRIMEROS übermittelten Daten des
Auftraggebers werden in der EDV-Anlage verarbeitet.
(5) Für sämtliche Ansprüche aus dem
Vertrag ist Erfüllungsort der Veranstaltungsort.
Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten
ist der Sitz von PRIMEROS, soweit der Auftraggeber
Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögens ist oder Ansprüche im
Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat,
nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im
Übrigen gilt bei sämtlichen Ansprüchen
von PRIMEROS gegen den Auftraggeber, soweit er Nichtkaufmann
ist, dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. Für
die Beziehung zwischen den Vertragspartnern ist
allein der Vertrag verbindlich. Auf das Vertragsverhältnis
findet Deutsches Recht Anwendung.
(6) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden oder sich eine Lücke
herausstellen, so wird infolgedessen die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Der Auftraggeber und PRIMEROS verpflichten sich
in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung
einer Ersatzbestimmung anzustreben.
7. Unterbringungs- und Verpflegungskosten
PRIMEROS kann auf Wunsch die Unterbringung und Verpflegung
bei Aus- oder Fortbildungen vermitteln. Diese Vermittlung
ist für den Teilnehmer kostenfrei. Eine Haftung
für etwaige Unstimmigkeiten etc. mit den jeweiligen
Vermietern, dem Hotel oder anderer Kost & Logis
Anbietern, wird von PRIMEROS nicht übernommen.
8. Sonstige Anfragen
Anfragen von Anwälten, Abmahnanwälten,
Behörden, Einrichtungen etc. die sich nicht
auf unseren Geschäftszweck richten, sondern
den Zweck verfolgen unsere Zeit und Resscourcen
in Anspruch zu nehmen, Ansprüche von Dritten
geltend machen, Eingaben von Dritten bearbeiten
die wiederum den Zweck verfolgen uns zu schaden
oder anderweitig unsere Ressourcen in Beschlag
etc. nehmen behalten wir uns vor, kostenpflichtig
nach unserem aktuellen Preisverzeichnis zu bearbeiten,
derzeit mit 130 € / angefangener Stunde.
9. Information und Beratung
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter/innen.
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