Hier die wichtigsten Fakten im Überblick:
Neue betriebliche Ersthelfer (oder wenn die letzte Ausbildung/Fortbildung zu lange her ist) benötigen zunächst die Ausbildung in Erster Hilfe (DGUV Vorschrift 1, §26, 2), um als Ersthelfer eingesetzt werden zu dürfen.
Bestehende betriebliche Ersthelfer benötigen innerhalb von 2 Jahren (nach der Ausbildung oder der letzten Fortbildung) einen 1-tägigen Auffrischungs-Kurs, damit die Befähigung zum betrieblichen Ersthelfer nicht verfällt (DGUV Vorschrift 1, §26, 3). Die Auffrischung wird auch "Erste-Hilfe-Fortbildung" oder auch "Erste Hilfe Training" genannt.
PRIMEROS ist bereits seit 2005 ermächtigte Ausbildungsstelle der Berufsgenossenschaften. Das heißt für Sie:
PRIMEROS ist Deutschlandweit tätig. Das bedeutet:
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Hier die wichtigsten Fakten im Überblick:
Um betrieblicher Ersthelfer zu werden, benötigen Sie zunächst die Ausbildung in Erster Hilfe. Wenn Sie die Ausbildung besucht haben, können Sie als betrieblicher Ersthelfer eingesetzt werden.
Diese Ausbildung gilt nur 2 Jahre. Das Erste-Hilfe-Wissen gerät langsam in Vergessenheit, und die Richtlinien ändern sich regelmäßig. Deswegen ist jeweils alle 2 Jahre eine Auffrischung gesetzlich vorgeschrieben.
Achtung: Sollten Sie die 2-Jahres Frist für die Auffrischung verpassen, müssen Sie die Ausbildung erneut absolvieren!
PRIMEROS ist Deutschlandweit als ermächtigte Ausbildungsstelle der Berufsgenossenschaften tätig:
Hier die wichtigsten Fakten im Überblick:
Um betrieblicher Ersthelfer zu werden, ist zunächst die Ausbildung in Erster Hilfe nötig. Wer sie absolviert hat, kann als betrieblicher Ersthelfer eingesetzt werden.
Diese Ausbildung gilt nur 2 Jahre. Das Erste-Hilfe-Wissen gerät langsam in Vergessenheit, und die Richtlinien ändern sich regelmäßig. Deswegen ist jeweils alle 2 Jahre eine Auffrischung gesetzlich vorgeschrieben.
Achtung: Sollte ein Ersthelfer die 2-Jahres Frist für die Auffrischung verpassen, muss die Ausbildung erneut absolviert werden!
PRIMEROS ist Deutschlandweit als ermächtigte Ausbildungsstelle der Berufsgenossenschaften tätig: