Wie lange ist der Erste-Hilfe-Schein für den Führerschein gültig?

 

Antwort:

Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein ist - im Gegensatz zu den berufsgenossenschaftlichen Kursen - Ihr Leben lang gültig (Stand: 2018). Es gibt - entgegen einer weitläufigen Meinung - kein "Ablaufdatum" für den Erste-Hilfe-Kurs, der Kurs gilt also für den Führerschein- wenn eine Bescheinigung vorliegt - bis an das Lebensende.

Die Pflicht für den Erste-Hilfe-Kurs für Führerschein-Anwärter ist im §19 FeV geregelt. Hier steht lediglich, dass Sie als Bewerber um eine Fahrerlaubnis an einem entsprechenden Kurs teilnehmen müssen, und die Teilnahme mit einer Bescheinigung nachweisen müssen.

Auch wenn eine regelmäßige Wiederholung der Erste-Hilfe-Kenntnisse wünschenswert und ratsam ist: Wenn Sie einen anerkannten Erste-Hilfe-Kurs besucht haben, dann ist dieser für den Führerschein unbegrenzt gültig.

Ihre Fahrerlaubnisbehörde akzeptiert Ihre "alte" Bescheinigung nicht?

Ja, auch wir hören immer wieder, dass es Fahrerlaubnis-Behörden gibt, die Bescheinigungen, die älter als 2 (oder 3) Jahre sind, nicht akzeptieren. Beim Führerschein-Sehtest ist dies korrekt, dieser gilt nur 2 Jahre.

Tipp: Verweisen Sie auf den §19 FeV. Hier ist klar geregelt, welchen Kurs Sie benötigen. Ein Ablauf-Datum wird Ihre Behörde vergeblich suchen.

Wie lange ist der Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" gültig?

Früher (bis 2017) hat es ausgereicht, beim Führerscheinantrag eine Kursbescheinigung über eine Kurs in "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" vorzulegen. Dieser 1-tägige Kurs wurde 2015 abgeschafft, und Alt-Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen waren noch bis zum Ablauf des 21. Oktober 2017 gültig. Seitdem muss jeder Fahrerlaubnisanwärter - egal welcher Klasse - einen Erste-Hilfe-Kurs über 9 Unterrichtseinheiten besuchen und nachweisen.