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Ersatzbescheinigung

Ersatzbescheinigung beantragen

Kennst Du das? Du suchst bereits seit einer Stunde nach Deiner Erste-Hilfe-Bescheinigung. Eigentlich hattest Du alle wichtigen Unterlagen an einem zentralen Ort aufbewahrt - aber: die Kursbescheinigung will einfach nicht auftauchen.

Wir haben immer wieder Anrufe von verzweifelten Kunden, die Ihre Kursbescheinigung nicht mehr finden. Und: ja - es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass Du eine Zweitbescheinigung erhältst, dazu kommen wir gleich. Die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung ist mit einigem Zeitaufwand verbunden, und deshalb kostenpflichtig. Bei Beantragung einer Ersatzbescheinigung für Kurse fällt eine Gebühr von 25,47 € an. Für eine Ersatzbescheinigung Sehtest beträgt die Gebühr 8,92 €. Beachte bitte, dass eine Sehtestbescheinigung für den Führerscheinerwerb eine Anerkennungsdauer von 2 Jahren ab Ausstellungsdatum hat. Dafür schicken wir Dir die Bescheinigung per Post an Deine angegebene Adresse.

Eine Ersatzbescheinigung kannst Du ausschließlich hier beantragen. Telefonische Anfragen sind zwecklos, Du wirst nur wieder auf diese Seite hier verwiesen.

Welche Bescheinigungen kann man beantragen?

Beantragen kannst Du Ersatzbescheinigungen für die folgenden Dokumente:

  • Erste Hilfe Ausbildung (9 Unterrichtseinheiten, 1-tägiger Kurs)
  • Erste Hilfe Ausbildung (16 Unterrichtseinheiten, 2-tägiger Kurs)
  • Erste Hilfe am Kind Kurs 3,5h
  • Sehtest

Kurzer Hinweis: Jeder unserer Kurs-Teilnehmer erhält am Kursende eine Kurs-Bescheinigung - Ein rechtlicher Anspruch auf die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung besteht nicht.

Achtung: Bitte prüfe, ob Du wirklich bei uns (PRIMEROS) Deinen Kurs gemacht hast. Solltest Du eine Ersatzbescheinigung beantragen, obwohl Du nicht bei uns im Kurs warst, erstatten wir Dir die Bearbeitungsgebühr (25,47 € oder 8,92 €) nicht zurück. Hierbei handelt es sich um die Bearbeitungsgebühr für den entstehenden Aufwand. Wenn Du Deinen Kurs bei uns gemacht hast senden wir Dir nach Prüfung die Ersatzbescheinigung auf dem Postweg zu.

Hinweis zum Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen": Bis zum Jahre 2015 gab es den eintägigen Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen", der für die Führerscheinklassen Auto, Roller und Motorrad ausreichend war. Mit der Novellierung der Erste-Hilfe-Richtlinien der DGUV, und der kurz darauf geänderten Fahrerlaubnisverordnung (zum 01.07.2015) wurde festgelegt, dass die Kursbescheinigungen "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" nur noch bis zum 21.10.2017 für einen Führerscheinantrag verwendet werden können. Das bedeutet: Wenn Sie vor 2016 einen eintägigen Erste-Hilfe-Kurs besucht haben, war dies sehr wahrscheinlich ein Kurs in "Lebensrettende Sofortmaßnahmen". Eine Ersatzbescheinigung hierfür stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne aus, jedoch können Sie diese nicht (mehr) für einen Führerscheinantrag verwenden.

Preis: 25,47 €

Wenn Sie es nicht mehr genau wissen: Wann ungefähr?