Wie Du als betrieblicher Ersthelfer den Erste-Hilfe-Kurs kostenfrei besuchen kannst

Als betrieblicher Ersthelfer bist Du über Deinen Betrieb über die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) versichert. So funktioniert die Abrechnung der Kursgebühren über die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse:


Dein Betrieb ist bei der
BG Bau
BG ETEM
BGHW
BG RCI
BG Vekehr
BGHM
VBG
SVLFG

Wenn Dein Betrieb Mitglied bei einer der genannten Berufsgenossenschaft ist, dann ist die Kursteilnahme und Abrechnung denkbar einfach. Lade einfach dieses Formular hier herunter, und fülle es aus.

Wichtig: Bringe das Formular im Original (keine Kopie) mit zum Erste-Hilfe-Kurs.
 

 

Dein Betrieb ist bei der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege)

 

Die BGW hat sich etwas Besonderes einfallen lassen: Seit dem 01.11.2017 müssen die Mitgliedsbetriebe der BGW nach der Kursanmeldung (Du benötigst einen Kurstermin), aber vor dem Kursbesuch ein spezielles Formular auf der Webseite der BGW ausfüllen und ausdrucken.

Auf diesem Formular dürfen keine Teilnehmer handschriftlich hinzugefügt werden(!) Hier findest du das Formular der BGW

Bringe dieses Formular bitte ausgefüllt und im Original (keine Kopie) mit zum Erste-Hilfe-Kurs.
 

Dein Betrieb ist bei der BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe)

Auch die BGN macht die Anmeldung komplizierter, als sie sein müsste: Seit dem 02.01.2015 müssen die Mitgliedsbetriebe der BGN vor dem Kursbesuch ein spezielles Formular -direkt bei der BGN- beantragen. Dies kannst Du auch direkt online: zur Ersthelferausbildung bei der BGN

Bringe dieses Formular bitte ausgefüllt und im Original (keine Kopie) mit zum Erste-Hilfe-Kurs.
 

Dein Betrieb ist bei einer Unfallkasse

Die Abrechnung über die Unfallkassen ist aufwändiger als bei Berufsgenossenschaften. Wichtig ist: Du musst bereits vor Lehrgangsbesuch bei Deiner Unfallkasse anfragen (online oder per Telefon), und -je nach Unfallkasse- einen Gutschein, oder eine Kostenübernahmebestätigung beantragen. Zudem fordern die meisten Unfallkassen zusätzlich zur Kostenübernahme ein Abrechnungsformular.

Hierzu wendest Du Dich direkt an die Abteilung "Prävention" bei Deiner Unfallkasse, und fragst dort nach. Die entsprechenden Unterlagen werden Dir dann zugeschickt.

Bringe diese(s) Dokument(e) im Original (keine Kopie) zum Erste-Hilfe-Kurs mit.
 

Und, falls Du es noch nicht gemacht hast:


Sollten die erforderlichen Unterlagen am Kurstag nicht vorliegen, rechnet der Ausbilder die reguläre Kursgebühr ab. Eine nachträgliche Erstattung oder Verrechnung der Kursgebühren ist nicht möglich.

Auch bei Inhouse-Kursen ist eine Abrechnung über DGUV ausschließlich möglich, wenn o.g. Unterlagen am Kurstag vollständig vorliegen.