Abrechnung über die DGUV 


Die Kosten für die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer können in vielen Fällen von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernommen werden. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der ermächtigten Ausbildungsstelle (PRIMEROS) und dem zuständigen Unfallversicherungsträger.

Damit eine Abrechnung möglich ist, müssen die jeweils erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt vorliegen.

Allgemeine Voraussetzungen

Für eine erfolgreiche Abrechnung über die DGUV gilt:

-- Der Teilnehmer muss einem Unternehmen angehören, das Mitglied einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ist
-- Die Teilnahme erfolgt im Rahmen der betrieblichen Ersthelfer-Aus- oder Fortbildung
-- Die erforderlichen Unterlagen müssen spätestens am Kurstag im Original vorliegen

Bitte beachten Sie: Liegt die notwendige Dokumentation am Kurstag nicht vor, erfolgt die Abrechnung zum regulären Kurspreis. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.


Mitgliedsbetriebe der 
BG Bau
BG ETEM
BGHW
BG RCI
BG Vekehr
BGHM
VBG
SVLFG

Wenn Ihr Betrieb Mitglied bei einer dieser Berufsgenossenschaft ist, kann die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs in der Regel direkt über diese abgerechnet werden.

Bitte laden Sie dieses Formular hier herunter und füllen Sie es vollständig aus. 

Das Formular muss am Kurstag im Original vorliegen. Eine Kopie ist für die Abrechnung nicht ausreichend.

 

Mitgliedsbetriebe der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege)

 

Für Mitgliedsbetriebe der BGW ist vor der Kursteilnahme eine Registrierung erforderlich.

Die Anmeldung erfolgt über das Online-Portal der BGW. Dort wird das entsprechende Formular erstellt, das ausgefüllt und unterschrieben am Kurstag im Original vorliegen muss.

Auf diesem Formular dürfen keine Teilnehmer handschriftlich hinzugefügt werden. Hier finden Sie das Formular der BGW

 

Mitgliedsbetriebe der BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe)

 

Mitgliedsbetriebe der BGN benötigen vor der Kursteilnahme eine Genehmigung zur Kostenübernahme.

Die Beantragung erfolgt direkt bei der BGN über das entsprechende Verfahren: Zur Ersthelferausbildung bei der BGN.

Nach Genehmigung erhalten Sie eine Bestätigung, die am Kurstag im Original vorliegen muss.

 

Unfallkassen

 

Für Betriebe, die einer Unfallkasse angehören, gelten je nach Träger unterschiedliche Verfahren.

In den meisten Fällen ist vorab eine Kostenübernahme oder ein Gutschein bei der zuständigen Unfallkasse zu beantragen. Die entsprechenden Unterlagen werden von der jeweiligen Unfallkasse bereitgestellt.

Bitte klären Sie die Anforderungen rechtzeitig im Vorfeld und bringen Sie alle erforderlichen Dokumente vollständig zum Kurstermin mit.


Sollten die erforderlichen Unterlagen am Kurstag nicht vorliegen, erfolgt die Abrechnung zum regulären Kurspreis. Eine nachträgliche Erstattung oder Verrechnung ist nicht möglich.

Auch bei Inhouse-Kursen ist eine Abrechnung über die DGUV nur möglich, wenn alle erforderlichen Unterlagen am Kurstag vollständig vorliegen.