Antwort:

Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein gilt - im Gegensatz zu den berufsgenossenschaftlichen Kursen - Ihr Leben lang (Stand: 2012). Es gibt - entgegen einer weitläufigen Meinung - kein Ablaufdatum für den Erste-Hilfe-Kurs.

Die Pflicht für den Erste-Hilfe-Kurs für Führerschein-Anwärter ist im §19 FeV geregelt. Hier steht lediglich, dass Sie als Bewerber um eine Fahrerlaubnis an einem entsprechenden Kurs teilnehmen müssen, und die Teilnahme mit einer Bescheinigung nachweisen müssen.

Auch wenn eine regelmäßige Wiederholung der Erste-Hilfe-Kenntnisse wünschenswert und ratsam ist: Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein gilt unbegrenzt.

Ihre Fahrerlaubnisbehörde akzeptiert Ihre "alte" Bescheinigung nicht?

Ja, auch wir hören immer wieder, dass es Fahrerlaubnis-Behörden gibt, die Bescheinigungen, die älter als 2 (oder 3) Jahre sind, nicht akzeptieren. Beim Führerschein-Sehtest ist dies korrekt, dieser gilt nur 2 Jahre.

Tipp: Verweisen Sie auf den §19 FeV. Hier ist klar geregelt, welchen Kurs Sie benötigen. Ein Ablauf-Datum wird Ihre Behörde vergeblich suchen.

Erste-Hilfe-Kurse für den Führerschein finden Sie hier ...