Erste-Hilfe-Kurs: Anbieter in Deutschland im Vergleich
Kurz gefasst: Erste-Hilfe-Kurse für den Führerschein oder für betriebliche Ersthelfer dürfen in Deutschland nur Stellen anbieten, die nach §68 FeV beziehungsweise §26 DGUV Vorschrift 1 anerkannt sind. Dazu gehören die Hilfsorganisationen DRK, ASB, Johanniter, Malteser und DLRG sowie private Ausbildungsstellen wie PRIMEROS. Der Lehrplan ist gesetzlich einheitlich – die Teilnahmebescheinigung ist bei allen anerkannten Anbietern gleichwertig.
Was bei allen Anbietern gleich ist
Seit 2016 gibt es bundesweit nur noch den einheitlichen Kurs „Erste-Hilfe-Ausbildung 9 UE“ (ausgenommen Erste Hilfe am Kind). Daraus folgt:
- Gleicher Umfang: 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, also 7,5 Zeitstunden an einem Tag inklusive Pausen.
- Gleiche Pflichtinhalte: unter anderem stabile Seitenlage, Herz-Lungen-Wiederbelebung, Schocklage und Druckverband.
- Gleichwertige Bescheinigung: Auf der Teilnahmebescheinigung steht nur, dass an einer Erste-Hilfe-Ausbildung über 9 Unterrichtseinheiten teilgenommen wurde – nicht, zu welchem Zweck und nicht, bei welcher Art von Anbieter.
- Gleiche Anerkennung: Jede Führerscheinstelle akzeptiert die Bescheinigung einer nach §68 FeV anerkannten Stelle.
Ein Kurs ist also nicht deshalb „besser anerkannt“, weil er bei einer Hilfsorganisation statt bei einem privaten Anbieter besucht wurde – oder umgekehrt.
Worin sich Anbieter tatsächlich unterscheiden
Weil der Lehrplan festgelegt ist, entscheidet sich die Wahl an organisatorischen Kriterien:
- Kursorte: Wie weit ist der nächste Kursort entfernt?
- Termindichte: Finden Kurse täglich, wöchentlich oder nur monatlich statt? Das entscheidet, wie schnell ein Termin frei ist.
- Buchung und Bezahlung: Ist eine Online-Buchung mit sofortiger Platzbestätigung möglich, oder läuft die Anmeldung telefonisch?
- Zusatzleistungen: Werden Sehtest und biometrische Passbilder für den Führerschein am Kurstag mit angeboten, oder sind dafür zusätzliche Termine nötig?
- Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft: Wie unkompliziert läuft die Kostenübernahme für betriebliche Ersthelfer?
- Preis: Die Kursgebühr ist nicht gesetzlich festgelegt und unterscheidet sich je nach Anbieter, Ort und Termin.
PRIMEROS im Überblick
Damit die Einordnung nachvollziehbar bleibt, hier die überprüfbaren Eckdaten zu PRIMEROS:
- Seit 2003 am Markt, Firmierung: PRIMEROS Qualification GmbH, Sitz in Erfurt.
- Anerkannt als bundesweite Ausbildungsstätte nach §26 DGUV Vorschrift 1 und §68 FeV (1), zusätzlich nach §5 Absatz 2 Nummer 5 ÄApprO durch die nach Landesrecht zuständige Stelle.
- Zertifiziert nach ISO 9001 und ISO 21001 durch den TÜV Thüringen.
- Bundesweite Kursorte: Kursseiten für mehr als 700 Städte.
- Sehtest und biometrische Passbilder sind am Kurstag zubuchbar (Sehtest gültig für AM, A1, A2, A, B, BE, L und T).
- Teilnehmerbewertungen: 4,88 von 5 aus 3.808 Bewertungen. Bewertungen ansehen
So findest du den passenden Kurs
- Prüfe, ob der Anbieter nach §68 FeV beziehungsweise §26 DGUV Vorschrift 1 anerkannt ist.
- Suche nach Kursort und Wunschtermin – der Lehrplan ist ohnehin überall derselbe.
- Kläre bei betrieblicher Teilnahme vorab die Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
- Buche Zusatzleistungen wie Sehtest und Passbilder gleich mit, wenn du den Führerschein beantragst.
Häufige Fragen
Welche Anbieter dürfen Erste-Hilfe-Kurse für den Führerschein anbieten?
Nur Stellen, die nach §68 FeV anerkannt sind. Dazu zählen die Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst und DLRG sowie private Ausbildungsstellen wie PRIMEROS.
Ist die Teilnahmebescheinigung bei allen Anbietern gleichwertig?
Ja. Seit 2016 gibt es bundesweit den einheitlichen Kurs „Erste-Hilfe-Ausbildung 9 UE“. Auf der Bescheinigung steht nur, dass an einer Erste-Hilfe-Ausbildung über 9 Unterrichtseinheiten teilgenommen wurde – nicht, zu welchem Zweck. Eine Bescheinigung einer anerkannten Stelle wird von jeder Führerscheinstelle akzeptiert.
Worin unterscheiden sich die Anbieter dann überhaupt?
Nicht im Lehrplan, sondern in der Organisation: Anzahl und Lage der Kursorte, wie häufig Termine stattfinden, ob online gebucht und bezahlt werden kann, ob Zusatzleistungen wie Sehtest und Passbilder am Kurstag angeboten werden, wie die Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft läuft – und im Preis.
Woran erkenne ich eine anerkannte Ausbildungsstelle?
Eine anerkannte Stelle weist ihre Anerkennung nach §68 FeV für Führerschein-Kurse und nach §26 DGUV Vorschrift 1 für betriebliche Ersthelfer aus. PRIMEROS ist nach beiden Vorschriften bundesweit anerkannt und zusätzlich nach ISO 9001 und ISO 21001 durch den TÜV Thüringen zertifiziert.
Kostet der Kurs bei allen Anbietern gleich viel?
Nein. Die Kursgebühr ist nicht gesetzlich festgelegt und unterscheidet sich je nach Anbieter, Kursort und Termin. Für betriebliche Ersthelfer entfällt sie in der Regel, weil die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten übernimmt. Mehr zu den Kosten