Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Kurs gültig?

Kurz gefasst: Für den Führerschein sieht die Fahrerlaubnis-Verordnung keine Gültigkeitsdauer für die Teilnahmebescheinigung vor – sie läuft nicht durch Zeitablauf ab. Für betriebliche Ersthelfer gilt dagegen eine feste Frist: Spätestens alle zwei Jahre ist eine Fortbildung erforderlich (DGUV Vorschrift 1, §26 Absatz 3).

Für den Führerschein: keine Frist in der Verordnung

Die Fahrerlaubnis-Verordnung nennt keine Gültigkeitsdauer für den Nachweis über eine Erste-Hilfe-Ausbildung. Eine Bescheinigung über 9 Unterrichtseinheiten verliert ihre Gültigkeit für den Führerscheinantrag also nicht allein dadurch, dass Zeit vergeht. Sie gilt für alle Führerscheinklassen.

Etwas anderes gilt, wenn sich die Rechtslage selbst ändert – wie es bei den früheren Kursen „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ der Fall war (siehe unten).

Für betriebliche Ersthelfer: alle zwei Jahre

Betriebliche Ersthelfer müssen ihre Kenntnisse spätestens alle zwei Jahre auffrischen. Maßgeblich ist das Datum der letzten Erste-Hilfe-Ausbildung oder der letzten Fortbildung. Rechtsgrundlage ist DGUV Vorschrift 1, §26 Absatz 3.

Läuft die Frist ab, endet die Anerkennung als betrieblicher Ersthelfer. Dann ist keine Fortbildung mehr ausreichend, sondern wieder eine vollständige Erste-Hilfe-Ausbildung über 9 Unterrichtseinheiten.

Seit dem 01.04.2015 sind die Pflichtinhalte der Fortbildung vollständig in der Erste-Hilfe-Ausbildung enthalten. Für einen offenen Kurstermin genügt deshalb die Teilnahme an einer regulären Erste-Hilfe-Ausbildung (DGUV).

Kurse vor 2016: „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“

Bis 2015 gab es den eintägigen Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ (LSM), der für die Führerscheinklassen Auto, Roller und Motorrad ausreichte. Mit der Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung zum 01.07.2015 wurde festgelegt, dass LSM-Bescheinigungen nur noch bis zum 21.10.2017 für einen Führerscheinantrag verwendet werden konnten.

Wer vor 2016 einen eintägigen Erste-Hilfe-Kurs besucht hat, hat sehr wahrscheinlich einen LSM-Kurs besucht. Für einen Führerscheinantrag ist dann eine erneute Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung über 9 Unterrichtseinheiten erforderlich.

Erste Hilfe am Kind

Für Kurse „Erste Hilfe am Kind“ gibt es keine gesetzliche Frist, weil sie kein Nachweis nach der Fahrerlaubnis-Verordnung sind. Eine Auffrischung alle zwei Jahre ist trotzdem sinnvoll: Handlungsabläufe, die nie geübt werden, sind im Notfall nicht abrufbar.

Empfehlung unabhängig von der Frist

Unabhängig davon, was vorgeschrieben ist, empfiehlt sich eine Auffrischung etwa alle zwei Jahre. Die Richtlinien zur Ersten Hilfe werden regelmäßig angepasst, und praktische Handgriffe wie die Herz-Lungen-Wiederbelebung sitzen nur, wenn sie wiederholt werden.

Häufige Fragen

Läuft die Erste-Hilfe-Bescheinigung für den Führerschein ab?

Die Fahrerlaubnis-Verordnung sieht für die Teilnahmebescheinigung keine Gültigkeitsdauer vor. Eine Bescheinigung über eine Erste-Hilfe-Ausbildung über 9 Unterrichtseinheiten verliert daher nicht allein durch Zeitablauf ihre Gültigkeit für den Führerscheinantrag.

Wie oft müssen betriebliche Ersthelfer zur Fortbildung?

Spätestens alle zwei Jahre. Die Frist ergibt sich aus DGUV Vorschrift 1, §26 Absatz 3. Maßgeblich ist das Datum der letzten Erste-Hilfe-Ausbildung oder der letzten Fortbildung.

Was passiert, wenn die zwei Jahre abgelaufen sind?

Dann endet die Anerkennung als betrieblicher Ersthelfer. Statt einer Fortbildung ist in diesem Fall wieder eine vollständige Erste-Hilfe-Ausbildung über 9 Unterrichtseinheiten zu besuchen. Zur Kursanmeldung

Ich habe vor 2016 einen eintägigen Kurs besucht. Reicht der für den Führerschein?

Sehr wahrscheinlich nicht. Bis 2015 gab es den eintägigen Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“. Nach der Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung zum 01.07.2015 konnten diese Bescheinigungen nur noch bis zum 21.10.2017 für einen Führerscheinantrag verwendet werden. Für einen neuen Antrag ist eine erneute Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung (9 UE) erforderlich.

Wie lange ist ein Kurs „Erste Hilfe am Kind“ gültig?

Für „Erste Hilfe am Kind“ gibt es keine gesetzliche Frist, da der Kurs kein Nachweis nach der Fahrerlaubnis-Verordnung ist. Eine Auffrischung alle zwei Jahre ist dennoch sinnvoll, weil die Handlungsabläufe sonst in Vergessenheit geraten.

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