Welchen Verbandkasten braucht welcher Betrieb?

 

Hier erfahren Sie:

- Welche Verbandkästen Ihr Betrieb benötigt,
- Wie viele Verbandkästen Ihr Betrieb vorhalten muss
- Was Sie bei der Aufbewahrung beachten sollten.

 

Antwort:

Ja, für Betriebe gibt es eine Vorschrift für die Bereithaltung von Verbandkästen.

Die Vorschrift ergibt sich aus (BGV / BGR A1, §25 Absatz 2)

"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Erste-Hilfe-Material jederzeit schnell erreich-
bar und leicht zugänglich in geeigneten Behältnissen, gegen schädigende Einflüsse geschützt,
in ausreichender Menge bereitgehalten sowie rechtzeitig ergänzt und erneuert wird."


Das heißt zunächst: Verbandkästen muss es in jedem Betrieb geben.

Die Kriterien für die Betriebs-Verbandkästen sind:

- es müssen ausreichend Verbandkästen in Ihrem Betrieb vorhanden sein
- die Verbandkästen sollten regelmäßig auf Vollständigkeit und Aktualität geprüft werden, so das z.B. Verbandmaterial nicht abgelaufen ist

 

Die richtige Anzahl und Art der Verbandkästen für Betriebe finden Sie in der BGV A1 (§25):